Behördenwegweiser / Посібник влади

Hier gibt es eine allgemeine Information des Landratsamtes (here in english) für Neuankömmlinge hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz aufgrund es russischen Angriffs auf die Ukraine.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite handbookgermany, hier in deutsch und hier in ukrainisch.


ACHTUNG!!!

Zum 1. Juni 2022 gibt es den „Rechtskreiswechsel“ vom AsylbLG zum SGB II/XII für unsere Ukrainer.

Das heißt, es muß für jeden ein neuer Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt werden. Das Landratsamt hilft hierbei mit, siehe folgender Link





Die Hauptseite des Landratsamtes Miesbach für soziale Hilfe und finanzielle Unterstützung

WICHTIG: Die ukrainischen Geflüchteten beantragen KEIN Asyl.

Zuerst ist die Meldung als Geflüchteter im Landkreis durchzuführen. Bei einer Zuweisung des Geflüchteten über das Landratsamt ist diese Meldung bereits durchgeführt, wenn die Geflüchteten bei euch ankommen. In den anderen Fällen (private Anreise u.a.) ist die Onlineanmeldung im Folgenden unbedingt durchzuführen.

Onlineanmeldung beim Landratsamt Miesbach



Haustiermeldung


Meldeschein bei der Gemeinde Fischbachau

Kirchplatz 10
83730 Fischbachau

Frau Anna Bucher 08028/9066-18


Bankkonto eröffnen

Das Bankkonto ist notwendig, um die finanziellen Hilfen des Landratsamts erhalten zu können. Zur Eröffnung wird der Pass sowie die Meldebestätigung der Gemeinde Fischbachau benötigt.

Badstraße 2
83730 Fischbachau

Herr Cem Aktas 08025/289-4502

Kirchplatz 3
83730 Fischbachau


Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim Landratsamt Miesbach




Antrag auf finanzielle Unterstützung



Kindergeld




Umzug

Im Falle eines Umzuges innerhalb von Fischbachau müssen die Ukrainer mit einer „Wohnungsgeberbescheinigung“ des neuen Vermieters ins Rathaus kommen. Damit werden sie dann umgemeldet.

















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