Hier gibt es eine allgemeine Information des Landratsamtes (here in english) für Neuankömmlinge hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz aufgrund es russischen Angriffs auf die Ukraine.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite handbookgermany, hier in deutsch und hier in ukrainisch.
ACHTUNG!!!
Zum 1. Juni 2022 gibt es den „Rechtskreiswechsel“ vom AsylbLG zum SGB II/XII für unsere Ukrainer.
Das heißt, es muß für jeden ein neuer Antrag auf finanzielle Hilfen gestellt werden. Das Landratsamt hilft hierbei mit, siehe folgender Link
Onlineanmeldung beim Landratsamt Miesbach
Die Hauptseite des Landratsamtes Miesbach für soziale Hilfe und finanzielle Unterstützung
WICHTIG: Die ukrainischen Geflüchteten beantragen KEIN Asyl.
Zuerst ist die Meldung als Geflüchteter im Landkreis durchzuführen. Bei einer Zuweisung des Geflüchteten über das Landratsamt ist diese Meldung bereits durchgeführt, wenn die Geflüchteten bei euch ankommen. In den anderen Fällen (private Anreise u.a.) ist die Onlineanmeldung im Folgenden unbedingt durchzuführen.
Haustiermeldung
Meldeschein bei der Gemeinde Fischbachau
Kirchplatz 10
83730 Fischbachau
Frau Anna Bucher 08028/9066-18
Bankkonto eröffnen
Das Bankkonto ist notwendig, um die finanziellen Hilfen des Landratsamts erhalten zu können. Zur Eröffnung wird der Pass sowie die Meldebestätigung der Gemeinde Fischbachau benötigt.
Badstraße 2
83730 Fischbachau
Herr Cem Aktas 08025/289-4502
Kirchplatz 3
83730 Fischbachau
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim Landratsamt Miesbach
Antrag auf finanzielle Unterstützung
Kindergeld
Umzug
Im Falle eines Umzuges innerhalb von Fischbachau müssen die Ukrainer mit einer „Wohnungsgeberbescheinigung“ des neuen Vermieters ins Rathaus kommen. Damit werden sie dann umgemeldet.
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