Zum 01.06. wechselt die Zuständigkeit für Existenzsicherung von ukrainischen Geflüchteten in das SGB II bzw. SGB XII. Nachfolgend wollen wir Sie darüber informieren, was das konkret bedeutet und was zu tun ist:
- Sie müssen einen Antrag auf ALG II Leistungen stellen. - Kinder müssen auf dem Antrag mit aufgeführt werden
- Bei Personen über 65 Jahren nicht ALG II sondern SGB XII Antrag - Kinder unter 15 mit aufführen. Bei Kindern über 15 in diesem Fall einen separaten ALG II gestellt werden
- Die Anträge müssen zeitnah gestellt werden, am besten noch vor in Kraft treten des Rechtskreiswechsels
- Die Anträge finden Sie im Anhang
- Parallel muss ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden, da Kindergeld eine vorrangige Leistung darstellt und durch das Jobcenter bei den ALG II Leistungen vorab abgezogen wird
- Auch diesen Antrag finden Sie anbei
Was müssen Sie beim Ausfüllen der Anträge beachten?
- Füllen Sie die Anträge vollständig und in deutscher Sprache aus
- Die Anträge können erst ausgefüllt werden, wenn der Aufenthaltstitel nach § 24 bereits bewilligt ist (Es wird die AZR Nummer benötigt. Diese finden Sie in Ihrem Pass auf dem Aufenthaltstitel)
- Rentenversicherungsnummer ist in der Regel noch nicht vorhanden, es sei denn Geflüchtete sind bereits in sozialversicherungspflichtiger Arbeit und beantragen aufstockende Leistungen
- Bei Antragsstellung muss eine Krankenkasse gewählt werden. Bitte schreiben Sie den Namen der Krankenkasse in das Formular. Mehr ist dazu erst einmal nicht nötig
- Für die Bedarfsgemeinschaft zählen die Gastgeber nicht (Seite 2), für die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen jedoch schon (Seite 3). Hier bitte alle angeben.
- Das Zusatzblatt ist nur auszufüllen, wenn mehr als vier Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind
Was noch?
- Sobald eine Schulbesuchsbescheinigung der Kinder vorliegt, sollte diese beim Jobcenter eingereicht werden, da über das Bildungs- und Teilhabegesetz dann zusätzliche Gelder ausbezahlt werden können
- Die Schulbescheinigungen müssen außerdem bei der Familienkasse nachgereicht werden
- Die Anträge müssen in Papierform bei den zuständigen Stellen mit den nötigen Unterlagen (Jobcenter Miesbach, Familienkasse – Adresse in den Hinweisen) eingereicht werden
- Sollte Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erforderlich sein, machen Sie gerne einen Termin bei der zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberatung oder Migrationsberatung aus. (Die Übersicht der Zuständigkeiten finden Sie in Anhang)
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