Freitag, 27. Mai 2022

Plattform bündelt Hilfe aus dem ganzen Tal

Plattform bündelt Hilfe aus dem ganzen Tal


Gutes Miteinander: die Helfer und die Geflüchteten aus der Ukraine in Fischbachau pflegen einen engen und produktiven Kontakt. Foto: Privat

Fischbachau – Zehn Kerzen flackerten auf Andrijs Geburtstagskuchen. Als es noch neun waren, feierte der Bub mit seinen Eltern Yuliia und Albert daheim in Saporischschja im Süden der Ukraine. Keiner in der Familie hätte sich damals vorstellen können, dass sie ein Jahr später als Kriegsflüchtlinge in Fischbachau leben würden – weit weg von ihrer vom russischen Militär bedrohten Heimat. Doch Andrij hatte Glück im Unglück: Er ist mit seinen Eltern in einer Wohnung an der Birkensteinstraße in Fischbachau untergekommen – bestens umsorgt vom Ukraine-Helferkreis im Leitzachtal. Dessen Mitglieder sorgten dafür, dass nicht nur einer, sondern gleich drei Geburtstagskuchen auf den Zehnjährigen warteten, als er von der Schule zurück in die Unterkunft kam.

Es sind Geschichten wie diese, die zeigen, dass Flüchtlingshilfe nicht mit der erfolgreichen Unterbringung endet. Damit sich die Schutzsuchenden wirklich geborgen fühlen, braucht es vor allem eines: Menschen, die da sind, wenn man sie braucht –egal bei welchen Fragen. In Fischbachau kümmert sich darum ein sehr aktives Netzwerk an Helfern. Unter dem Motto „Leitzachtaler helfen zam" haben sie sich bereits während der Corona-Pandemie zusammengefunden. Die Ukraine-Krise hat den rund zwölf Personen um die beiden Hauptakteure Gabi Aicher und Horst Koller ein neues Aufgabengebiet beschert.

Dreh- und Angelpunkt ist eine eigene Online-Plattform (https://ukrainehilfe
fischbachau.blogspot.com), die ein IT-Experte im Ruhestand für die Fischbachauer Helfer erstellt hat, berichtet Regina Steinberger vom Helferkreis. Sie dient Helfern und Geflüchteten gleichermaßen als Anlaufstelle, viele Informationen sind auch auf Ukrainisch abrufbar. Das Angebot reicht von organisierten Einkaufsfahrten über einen zweisprachigen Fragebogen für Apothekenbesuche bis zu einer Jobbörse. Auch eine Liste mit Sport- und Freizeitmöglichkeiten, ein Behördenwegweiser und eine interaktive Karte der Gemeinde ist verfügbar. Auch Hilfsangebote können direkt auf der Internetseite eingereicht werden.

Wie die Helfer berichten, leben derzeit 68 Flüchtlinge in privaten Unterkünften in Fischbachau. Das Netzwerk betreue aktuell drei Familien mit insgesamt 25 Personen, die in Birkenstein untergekommen sind. Ob bei Arztbesuchen, Einkaufsfahrten oder beim Ausfüllen von Formularen: Die Mitglieder des Helferkreises stehen bei fast allen Fragen des Alltags zur Verfügung. Und sie knüpfen Kontakte zu anderen Stellen im Ort, die ihrerseits in der Ukraine-Hilfe aktiv werden möchten. Der Elternbeirat der Elbacher Grundschule sammelte Schulmaterial und Sportkleidung, um den neu eingeschulten Kindern einen reibungslosen Start zu bescheren. Der Kindergarten Wilde Wiese in Hundham richtete eine internationale Spielgruppe ein. An der Mittelschule Fischbachau erleichtern Schulbegleiter den ukrainischen Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht. Die beiden Sportvereine SF Fischbachau und SC Wörnsmühl luden die Geflüchteten zum Training ein. Zahlreiche Geschäfte im Leitzachtal stellten Lebensmittelspenden zur Verfügung. Michaela Schmitz-Guggenbichler vom Landgasthof Alte Bergmühle richtete spontan ein Lager für Sachspenden (Kleidung, Fahrräder, ...) in ihrem Keller ein. Stolz ist der Helferkreis auch auf das Engagement der Gastwirtsfamilie Göttfried, die einer bald fünfköpfigen Familie eine eigene Wohnung verschaffen und diese auch ausstatten konnte.

Um den Schwung in den Aktionen beibehalten zu können, sucht das Team weitere Helfer, aber auch Spender. Mittlerweile wurde für finanzielle Zuwendungen über die Kolpingsfamilie Leitzachtal auch ein eigenes Konto bei der Raiffeisenbank im Oberland eingerichtet (IBAN DE13 7016 9598 0202 5360 30, Verwendungszweck: Ukrainehilfe Fischbachau). Wer im Helferkreis mitarbeiten möchte, kann einfach bei den jeden Mittwochabend um 18 Uhr im Klosterstüberl stattfindenden Treffen vorbeischauen. So hoffen die Initiatoren, den Flüchtlingen wie dem kleinen Andrij ihren Aufenthalt in Fischbachau zu erleichtern. Am meisten würden sie dem Zehnjährigen aber etwas anderes wünschen: dass er seinen elften Geburtstag wieder daheim in Saporischschja feiern kann.



Quellenangabe: Miesbacher Merkur vom 28.05.2022, Seite 38

Samstag, 21. Mai 2022

Das Gelbe Blatt vom 21.05.2022


Antragsflut in den Jobcentern

Antragsflut in den Jobcentern

München – Auf ukrainische Flüchtlinge kommt viel Papierkram zu: Am 1. Juni bekommen sie die finanzielle Unterstützung nicht mehr von den Ausländerämtern, sondern über die Jobcenter. Mit diesem Zuständigkeitswechsel will die Bundesregierung das System vereinfachen, alle Hilfen kommen künftig aus einer Hand.

Die Ukrainer werden dann wie Hartz-IV-Empfänger nach dem Sozialgesetz unterstützt. Dafür müssen sie allerdings erst mal Anträge ausfüllen und Bescheinigungen vorlegen. Die gibt es ausschließlich auf Deutsch. Und in vielen Jobcentern in Bayern ist noch nicht geklärt, ob die Daten aus den Ausländerämtern übernommen werden dürfen oder komplett neu erfasst werden müssen. Viele Jobcenter sind seit Wochen mit den Vorbereitungen beschäftigt und rechnen mit etlichen Überstunden. Allein in München beziehen aktuell 20 000 Ukrainer Leistungen. Sie alle müssen die Hilfe nun neu beantragen. „Die Vorbereitungen laufen aktuell ohne Gesetzesgrundlage", sagt Frank Donner, Sprecher des Münchner Jobcenters. Verabschiedet werden soll das Gesetz nächste Woche, viele Details sind ungeklärt. kwo ➔ BAYERN



Quellenangabe: Miesbacher Merkur vom 19.05.2022, Seite 1

Mittwoch, 18. Mai 2022

Mittwoch, 11. Mai 2022

Schnell Antrag stellen

Schnell Antrag stellen

Landkreis – Geflüchtete Ukrainer bekommen künftig Sozialhilfe statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für das Landratsamt bedeutet das eine Menge Arbeit, und auch die hier lebenden Ukrainer beziehungsweise deren Helfer sollten ein paar Dinge beachten.

Damit sie – so nötig – weiter finanzielle Unterstützung erhalten, müssen Ukrainer neue Anträge auf entsprechende Sozialleistungen stellen. Dies sollte schnell passieren, denn die neue Regelung gilt bereits ab 1. Juni. Das Landratsamt verschickt diese Woche die zweisprachigen Anträge per Post – natürlich nur an registrierte Geflüchtete. Rund 1200 sind der Behörde bekannt, 1059 hatten bisher Anträge auf Aufenthaltstitel und finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt und müssen nun den neuen Antrag ausfüllen. Damit die Post diesen auch zustellen kann, muss natürlich der Name des Geflüchteten am Briefkasten stehen.

Die Anträge können auch auf der Website des Landratsamtes heruntergeladen werden oder ausgedruckt in den Rathäusern des jeweiligen Wohnorts abgeholt werden. „Auf welchem Weg das Formular ausgefüllt wird, spielt keine Rolle. Hauptsache, der Antrag wird so schnell wie möglich gestellt", schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es: „Geflüchtete, die noch keinen Aufenthaltstitel beantragt haben, müssen dies unbedingt so schnell wie möglich nachholen, um Sozialleistungen zu erhalten."

Um Geld zu bekommen, benötigen die Leistungsempfänger ein Bankkonto. Ein solches kann normalerweise unter Vorlage eines ukrainischen Passes kostenlos eröffnet werden, teilt das Landratsamt mit.

Allgemeine Fragen rund um Sozialleistungen und die neue Regelung beantwortet das Ukraine-Team am Landratsamt unter z 0 80 25 / 70 40 (werktags von 7.30 bis 12.30 Uhr). Weitere Infos gibt es auch auf www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe.

Landrat Olaf von Löwis (CSU) sagt: „Wir geben unser Bestes, um Geflüchteten aus der Ukraine in unserem Landkreis so unbürokratisch wie möglich zu helfen."  mm



Quellenangabe: Miesbacher Merkur vom 12.05.2022, Seite 37

Dienstag, 10. Mai 2022

Protokoll vom 04.05.2022

Liebe Helfende,

das Protokoll von unserer letzten Besprechung findet ihr hier.

Viele Grüße

Gabi

Rechtskreiswechsel – AsylbLG -> SGB II / XII

Zum 01.06. wechselt die Zuständigkeit für Existenzsicherung von ukrainischen Geflüchteten in das SGB II bzw. SGB XII. Nachfolgend wollen wir Sie darüber informieren, was das konkret bedeutet und was zu tun ist:

  • Sie müssen einen Antrag auf ALG II Leistungen stellen. - Kinder müssen auf dem Antrag mit aufgeführt werden
  • Bei Personen über 65 Jahren nicht ALG II sondern SGB XII Antrag - Kinder unter 15 mit aufführen. Bei Kindern über 15 in diesem Fall einen separaten ALG II gestellt werden
  • Die Anträge müssen zeitnah gestellt werden, am besten noch vor in Kraft treten des Rechtskreiswechsels
  • Die Anträge finden Sie im Anhang
  • Parallel muss ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden, da Kindergeld eine vorrangige Leistung darstellt und durch das Jobcenter bei den ALG II Leistungen vorab abgezogen wird
  • Auch diesen Antrag finden Sie anbei

 

Was müssen Sie beim Ausfüllen der Anträge beachten?

  • Füllen Sie die Anträge vollständig und in deutscher Sprache aus
  • Die Anträge können erst ausgefüllt werden, wenn der Aufenthaltstitel nach § 24 bereits bewilligt ist (Es wird die AZR Nummer benötigt. Diese finden Sie in Ihrem Pass auf dem Aufenthaltstitel)
  • Rentenversicherungsnummer ist in der Regel noch nicht vorhanden, es sei denn Geflüchtete sind bereits in sozialversicherungspflichtiger Arbeit und beantragen aufstockende Leistungen  
  • Bei Antragsstellung muss eine Krankenkasse gewählt werden. Bitte schreiben Sie den Namen der Krankenkasse in das Formular. Mehr ist dazu erst einmal nicht nötig
  • Für die Bedarfsgemeinschaft zählen die Gastgeber nicht (Seite 2), für die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen jedoch schon (Seite 3). Hier bitte alle angeben.
  • Das Zusatzblatt ist nur auszufüllen, wenn mehr als vier Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind

 

Was noch?

  • Sobald eine Schulbesuchsbescheinigung der Kinder vorliegt, sollte diese beim Jobcenter eingereicht werden, da über das Bildungs- und Teilhabegesetz dann zusätzliche Gelder ausbezahlt werden können
  • Die Schulbescheinigungen müssen außerdem bei der Familienkasse nachgereicht werden
  • Die Anträge müssen in Papierform bei den zuständigen Stellen mit den nötigen Unterlagen (Jobcenter Miesbach, Familienkasse – Adresse in den Hinweisen) eingereicht werden
  • Sollte Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erforderlich sein, machen Sie gerne einen Termin bei der zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberatung oder Migrationsberatung aus. (Die Übersicht der Zuständigkeiten finden Sie in Anhang)