Aufenthaltstitel ist Arbeitserlaubnis
Landkreis – Neben einem festen Dach über dem Kopf wünschen sich viele Geflüchtete aus der Ukraine nach ihrer Ankunft im Landkreis noch etwas anderes: möglichst schnell arbeiten. Wie das Landratsamt mitteilt, ist aktuell eine der am meisten gestellten Fragen, wie man als Geflüchteter an eine Arbeitserlaubnis kommt. Die Antwort: Nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz ist im Aufenthaltstitel automatisch ein Vermerk enthalten, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Bedeutet: Jeder Geflüchtete, der schnell arbeiten will, und jeder Helfer oder Arbeitgeber, der arbeitswillige Ukrainer kennt, sollte sofort einen Antrag auf Aufenthaltstitel stellen, betont die Behörde. Die Anträge seien mehrsprachig und mit leicht verständlichem Leitfaden auf folgender Internetseite abrufbar: www.landkreis-mies bach.de/ukrainehilfe. Sie werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Damit hat das Landratsamt aktuell alle Hände voll zu tun. 844 Anträge seien bereits eingegangen, 650 genehmigungsfertig vorbereitet. Letztere würden täglich an die Geflüchteten persönlich ausgegeben. Die Behörde bittet bei etwaigen Wartezeiten um Verständnis, schließlich würden angesichts der hohen Zahl an im Landkreis Schutz suchenden Ukrainern immer wieder neue Anträge hinzukommen.
1128 Geflüchtete waren gestern im Landkreis Miesbach registriert. Die überwiegende Mehrheit von ihnen ist laut Landratsamt privat untergekommen. 60 Personen würden noch in einer Turnhalle ausharren, 17 in einer Asylunterkunft. Etwa zwei Dutzend Flüchtlinge hätten ihre private Unterkunft zwischenzeitlich wieder verlassen müssen.
Weiter auf Hochtouren arbeitet das Akquise-Team des Landratsamtes an der Schaffung größerer Unterkunftskapazitäten. Bis etwas spruchreif ist, müssten aber noch zahlreiche Fragen geklärt werden. Gleiches gelte für eine zumindest theoretisch mögliche Anmietung von Traglufthallen. sg
Quellenangabe: Miesbacher Merkur vom 12.04.2022, Seite 32
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